Warnung vor betrügerischen Online-Seiten mit angeblichen Angeboten von Faber-Castell. Weitere Infos findest du hier

Allgemeine Geschäftsbedingungen der A.W. Faber-Castell Vertrieb GmbH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen A.W. Faber- Castell Vertrieb GmbH Stand 08/2016

 

1. Geltung der Bedingungen

a) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AVB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Besteller“). Die AVB gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
b) Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
c) Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine konkludente Zustimmung ist ausgeschlossen, dies gilt insbesondere, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
d) Mit dem Besteller im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
e) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
f) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Angebote

a) Unsere Angebote sind stets unverbindlich, insbesondere behalten wir uns Änderungen vor.
b) Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von fünf (5) Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
c) Die Annahme kann entweder schriftlich oder in Textform (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) sowie durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.

3. Preise

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager und zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

4. Lieferfristen, Lieferverzug

a) Liefertermine bzw. Lieferfristen sind stets als unverbindlich und nur als Zirka-Termine anzusehen, es sei denn, diese wurden ausdrücklich als verbindliche Liefertermine bzw. Lieferfristen vereinbart. In jedem Fall beginnt der Lauf einer Lieferfrist erst dann, wenn sämtliche mit der Lieferung zusammenhängende technische Fragen geklärt sind. Nachbestellungen gelten als Neuauftrag. Wir sind jederzeit berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
b) Sofern wir verbindliche Liefertermine bzw. Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und ihm gleichzeitig den voraussichtlich neuen Liefertermin bzw. die neue Lieferfrist mitteilen.
c) Die Einhaltung des Liefertermins bzw. der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer, insbesondere rechtzeitiger, Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten, es sei denn, wir haben den Grund der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zu vertreten. Wir sind im Falle der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zum Rücktritt vom Vertrag, ganz oder teilweise, berechtigt. Wir informieren den Besteller unverzüglich, wenn wir von unserem Recht auf Rücktritt Gebrauch machen und gewähren etwa erbrachte Vorleistungen des Bestellers zurück.
d) Im Falle des Lieferverzugs ist der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er uns nach Eintritt des Lieferverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
e) Die Rechte des Bestellers gemäß Ziffer 9 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss unserer Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben hiervon unberührt.

5. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme und Annahmeverzug

a) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Besteller über.
b) Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Ort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung über. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller in Annahmeverzug gerät.
c) Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 20,00 netto pro Kalendertag, beginnend mit Ablauf des Liefertermins bzw. der Lieferfrist bzw. – mangels eines Liefertermins bzw. einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Besteller der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
d) Sofern eine Bestellung von unseren Verpackungseinheiten abweicht, sind wir berechtigt, ohne besondere Benachrichtigung die Bestellmenge auf die nächsthöhere Verpackungseinheit zu erhöhen.
e) Für Lieferungen innerhalb Deutschlands gilt: Bei Aufträgen ab EUR 250,00 netto fallen keine Versandkosten an. Liegt der Wert der Bestellung unter EUR 250,00 netto, berechnen wir die tatsächlich entstandenen Versandkosten. Bei Bestellungen unter einem Warenwert von EUR 100,00 netto berechnen wir neben den tatsächlichen Versandkosten einen Minderwertzuschlag in Höhe von EUR 6,50 netto. Mehrkosten, die für den auf Wunsch des Bestellers erfolgenden Expressversand, Schnellpaket, Terminzustellung usw. entstehen, gehen zu seinen Lasten.

6. Zahlungsbedingungen, Rücktritt bei Vermögensverschlechterungen

a) Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Regelungen sind unsere Rechnungen innerhalb von acht (8) Tagen mit zwei Prozent (2 %) Skonto bzw. innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum rein netto Kasse ohne Abzug zahlbar. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
b) Bei Überschreitung des festgelegten Zahlungsziels sind wir ohne weitere Mahnung berechtigt, vom Besteller Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Bei Teillieferungen bleibt anteilige Fakturierung ausdrücklich vorbehalten.
c) Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen zu Lasten des Bestellers entgegengenommen. Nachlässe werden nur nach Maßgabe der diesbezüglich getroffenen Vereinbarungen gewährt. Entfallen später die vereinbarten Voraussetzungen für die Gewährung eines Nachlasses, behalten wir uns insoweit die Rückforderung gewährter Nachlässe vor.
d) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. 

7. Gewährleistung, Verjährung

a) Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
b) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Soweit eine besondere Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, richtet sich die Frage, ob ein Mangel vorliegt oder nicht, nach den gesetzlichen Regelungen (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Die Ware entspricht (insbesondere in Hinblick auf Kennzeichnung und Verpackung) den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland. Die Einhaltung etwaiger abweichender gesetzlicher Bestimmungen im Ausland obliegt dem Besteller.
c) Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt der Ware und vor Weitergabe an Dritte schriftlich – notfalls vorab per Fax – zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Besteller gleichermaßen innerhalb von acht (8) Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder rechtzeitige Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht oder nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen.
d) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3, §§ 444, 479 BGB). Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für sonstige vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die aus einem Mangel der Ware resultieren, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Bestellers gemäß Ziffer 9 lit. b Satz 1 und Satz 2 (aa) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
e) Werden Mängel rechtzeitig gerügt, werden wir die Ware baldmöglichst prüfen. Bis dahin hat der Besteller die Ware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und unter Beachtung etwaiger Lagerhinweise aufzubewahren.
f) Bei begründeten Mängeln sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die von uns als mangelhaft anerkannte Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Die Rücknahme der Ware erfolgt nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
g) Mängelansprüche des Bestellers sind bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei einer unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung, bei Mängeln oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Verwendung der Ware, übermäßiger Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Zubehörteile (wie Refills, Tinten, Tintenpatronen) sowie unsachgemäßer Lagerung entstehen, ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
b) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder wenn Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Besteller den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
d) Der Besteller ist - bis auf Widerruf gem. Unterabschnitt dd) - befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

aa) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich vollumfänglich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das auf diese Weise entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

bb) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt uns der Besteller hiermit schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die in obenstehenden lit. b) genannten Pflichten des Bestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
cc) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, keine Beeinträchtigung seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß obenstehenden lit. c) geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den betroffenen Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Bestellers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
dd) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als zehn Prozent (10 %), werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9. Haftungsbeschränkungen

a) Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) Wir haften für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

aa) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,
bb) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

c) Die sich aus lit. b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
d) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein Kündigungsrecht im Ermessen des Bestellers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
e) Für vom Besteller beigestellte Materialien, Auftragskomponenten, Wirkstoffe, Rezepturen, Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise oder Verarbeitungsvorschriften übernehmen wir keinerlei Haftung. Wir sind nicht verpflichtet, diese auf Übereinstimmung mit den jeweiligen anwendbaren gesetzlichen Normen zu prüfen. In diesen Fällen haftet der Besteller uneingeschränkt und stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter bereits im Zeitpunkt der Inanspruchnahme vollumfänglich frei.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

a) Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
b) Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Stein. Entsprechendes gilt, wenn der Besteller Unternehmer in Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.