Unsere soziale Verantwortung

 

Faber-Castell unterzeichnete im März des Jahres 2000 gemeinsam mit der Industriegewerkschaft Metall eine weltweitgültige „Sozialcharta“, die in ihrem Umfang mit zu den ersten international gültigen Vereinbarungen ihrer Art gehört. Die „Sozialcharta Faber-Castell“, die für alle Gesellschaften der Faber-Castell-Unternehmensgruppe gilt, gewährleistet Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, wie sie von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) empfohlen werden:

Keine Zwangsarbeit | Chancengleichheit und Gleichbehandlung der Beschäftigen | keine Kinderarbeit | Achtung der Vereinigungsfreiheit und des Rechtes auf Tarifverhandlungen | Arbeitssicherheit und anständige Bezahlung | keine überlangen Arbeitszeiten | Festlegung von Beschäftigungsbedingungen 

Alle zwei Jahre überprüft eine unabhängige Kommission die Umsetzung der in der Sozialcharta vereinbarten Standards. 

 
 
© 1761-2012 Faber-Castell | Aktualisiert: 12.08.2010
facebook